Grundlagen der Vergütung

Kosten für anwaltliche Vertretung:

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext und dem Vergütungsverzeichnis.

 

Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.

 

Die Kosten für die Erstberatung betragen gem. § 34 RVG € 190,-.

 

Weitere Gebühren für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten bemessen sich nach dem Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert/Streitwert) und werden von uns nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. 

 

Diese weiteren Gebühren werden auf die Kosten für die Erstberatung angerechnet.

 

Im Arbeitsrecht beträgt der Streitwert z.B. bei einer Kündigung drei Bruttomonatsgehälter, bei der Prüfung eines Zeugnisses ein Bruttomonatsgehalt.

 

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten besteht eine Sonderregelung hinsichtlich der Kostentragungspflicht nach § 12a ArbGG. Danach sind die Kosten der Parteien in arbeitsgerichtlichen Verfahren bis zum Abschluss der 1. Instanz von den Parteien selbst zu tragen sind. Es findet kein Kostenausgleich statt.

 

Natürlich rechnen wir auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt ab, wenn Sie dies wünschen.

 

 

Hier finden Sie einen Gebührenrechner.

 

 

 

Kosten für Mediationen:

 

Die Kosten für die Durchführung einer Mediation betragen € 150,- pro Stunde.

 

 

 

Hier finden Sie die Formulare zu unserer Beaufragung:

 

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