Rechtsberatung

 

Unsere Kanzlei hat den Schwerpunkt auf der Beratung zivilrechtlicher Angelegenheiten.

Wir beraten Firmen, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Privatpersonen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Vertragsrecht und allgemeinen Zivilrecht.

 

 

Arbeitsrecht

Wir beraten in allen Bereichen des Arbeitsrechts von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis.

 

Individualrechtlich beraten wir Firmen und Arbeitnehmer in allen Fragestellungen.

 

Dabei insbesondere

Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Arbeitsverträgen
Prüfen und Erstellen von Abmahnungen
Prüfen von Bonus- und Tantiemeansprüchen
Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit
Fragen zu Teilzeit und Befristung
Fragen zu Urlaubsansprüchen
Prüfen und Erstellen von Versetzungsschreiben
Fragen der Vergütung
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen
Fragen rund um den Sonderkündigungsschutz
Führen von Abfindungsverhandlungen
Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
Prüfen und Erstellen von Zeugnissen

 

 

Kollektivrechtlich beraten wir Firmen und Betriebsräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts.

 

Insbesondere

Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle
Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen
Beraten und Begleiten von Restrukturierungsprozessen

Ausarbeiten und Verhandeln von Sozialplänen und Interessenausgleichen

 

 

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen (Vertragsabschluss, Vertragsschluss), die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und 

Vertragsverletzungen von Verträgen 

regeln.

 

Unser Leben ist von einer Vielzahl von Verträgen, Satzungen, Regelungen, Bescheiden oder sonstigen Vereinbarungen geprägt.

Den meisten Konflikten liegt die unterschiedliche Interpretation dieser Inhalte zugrunde.

 

Firmen und Privatpersonen erhalten von und rechtliche Beratung im Vertragsrecht.

 

Dabei liegt der Schwerpunkt des Vertragsrechts im

Prüfen Ihrer bestehenden Verträge
Erläutern Ihrer Vertragsinhalte
Ergänzen Ihrer Vertragsinhalte
Erstellen von Musterverträgen

 

Dies insbesondere im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehen, Dienstleitungen, Miete und Leasing sowie sonstigen Verträgen.

 

 

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Parteien regelt.

 

 

Wir beraten Firmen und Privatpersonen in den Bereichen

 

des Schuldrechts:

Mietrecht

Kaufrecht

Werkvertragsrecht

Dienstleistungsrecht

 

und dem Sachenrecht

Eigentum

Besitz

 

 

 

Arbeitsrecht

 

 

Wir beraten in allen Bereichen des Arbeitsrechts von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis.

 

Individualrechtlich beraten wir Firmen und Arbeitnehmer in allen Fragestellungen.

 

Dabei insbesondere

Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Arbeitsverträgen
Prüfen und Erstellen von Abmahnungen
Prüfen von Bonus- und Tantiemeansprüchen
Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit
Fragen zu Teilzeit und Befristung
Fragen zu Urlaubsansprüchen
Prüfen und Erstellen von Versetzungsschreiben
Fragen der Vergütung
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen
Fragen rund um den Sonderkündigungsschutz
Führen von Abfindungsverhandlungen
Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
Prüfen und Erstellen von Zeugnissen

 

 

Kollektivrechtlich beraten wir Firmen und Betriebsräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts.

 

Insbesondere

Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle
Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen
Beraten und Begleiten von Restrukturierungsprozessen

Ausarbeiten und Verhandeln von Sozialplänen und Interessenausgleichen

Vertragsrecht

 

 

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen (Vertragsabschluss, Vertragsschluss), die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und 

Vertragsverletzungen von Verträgen 

regeln.

 

Unser Leben ist von einer Vielzahl von Verträgen, Satzungen, Regelungen, Bescheiden oder sonstigen Vereinbarungen geprägt.

Den meisten Konflikten liegt die unterschiedliche Interpretation dieser Inhalte zugrunde.

 

Firmen und Privatpersonen erhalten von und rechtliche Beratung im Vertragsrecht.

 

Dabei liegt der Schwerpunkt des Vertragsrechts im

Prüfen Ihrer bestehenden Verträge
Erläutern Ihrer Vertragsinhalte
Ergänzen Ihrer Vertragsinhalte
Erstellen von Musterverträgen

 

Dies insbesondere im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehen, Dienstleitungen, Miete und Leasing sowie sonstigen Verträgen.

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Parteien regelt.

 

 

Wir beraten Firmen und Privatpersonen in den Bereichen

 

des Schuldrechts:

Mietrecht

Kaufrecht

Werkvertragsrecht

Dienstleistungsrecht

 

und dem Sachenrecht

Eigentum

Besitz

 

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© Rechtsanwältin Tina Vieweber

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