Mediation

Sie erhalten von uns Mediationen in allen Bereichen mit dem Schwerpunkt auf Konflikten im Arbeitsleben, Nachbarschaft, Mietverhältnis, Wohnungseigentümergemeinschaft, Bau, Verein, Familie, Erbstreitigkeiten und Schule.

 

 

Die Mediation strebt keinen Kompromiss, Delegation oder anderweitiges Ergebnis des Konfliktes an, sondern eine Win-Win Situation für beide Parteien.

 

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

 

Aus dieser Legaldefinition lassen sich bereits die Grundprinzipien der Mediation entnehmen:
Allparteilichkeit des Mediators, Vertraulichkeit des Prozesses, Freiwilligkeit der Durchführung, Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien und Ergebnisoffenheit der Mediation.

 

Wie beschrieben, werden die Konflikte mit den traditionellen Maßnahmen zwar bearbeitet und in verschiedener Art und Weise entschieden, zur Lösung der Konflikte eignen sie sich jedoch nicht, da sie eine Lösung vorgeben, die die Konfliktparteien so akzeptieren müssen.

 

Die Mediation strebt die endgültige Lösung des vorliegenden Konfliktes an. Die Lösungsfindung durch Mediation bietet den Vorteil, dass die Konfliktparteien durch Begleitung einen strukturierten und konstruktiven Weg zur gemeinsamen Lösungsfindung gehen. Dass die Lösung des Konfliktes nicht vorgegeben, sondern von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wird, führt dazu, dass die Lösung nachhaltig getragen wird. Es gibt bei einer Mediation nur Gewinner, keine Verlierer. Die Lösung ist dauerhaft zufriedenstellend, da alle relevanten Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt werden.

 

Die Mediation setzt im Konfliktfall an und konzentriert sich bei der Umsetzung zur Lösungsfindung auf das Konfliktpotential, den Konfliktprozess und die Konfliktfolgen.

 

Das Arbeitsgerichtsgesetz sieht sogar in § 54a ArbGG vor, dass das Gericht den Parteien die Durchführung einer Mediation oder anderen außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen kann. Dieser Weg sollte insbesondere in Fällen angezeigt sein, wenn dem Rechtsstreit Konflikte zugrunde liegen, die im Prozess nicht oder nur unzureichend beigelegt werden können. Die Durchführung einer Mediation ist meist viel kostengünstiger, als ein Gerichtsverfahren.

 

 

 

Der Ablauf der Mediation ist in vier Phasen aufgeteilt

Vier Phasen der Mediation

1. Phase        

Auftrag

 

Die erste Phase beginnt damit, den sicheren Rahmen zu schaffen.

 

Nach der Begrüßung folgen Informationen über Ablauf der Mediation und die Rollen der Medianten / Konfliktparteien und des Mediators sowie die Grundprinzipien der Mediation: Allparteilichkeit, Ergebnisoffenheit, Verschwiegenheit des Mediators, Freiwilligkeit und Selbstverantwortlichkeit der Medianten.

 

Danach wird der Gesprächsrahmen vereinbart.

2. Phase

Themen

 

In dieser zweiten Phase fragt der Mediator die Themen der Konfliktparteien ab.
 

Gemeinsam werden die Konfliktthemen benannt und die Reihenfolge der Bearbeitung festgelegt.

 

Die Medianten erhalten hierzu nacheinander die Gelegenheit, ihre Sicht des Konflikts zu schildern. Es geht noch nicht um eine tiefere Befassung mit dem Konflikt, sondern um eine erste Informationsgewinnung bzw. –sammlung.

3. Phase

Positionen und Interessen

In der dritten Phase der Mediation filtert der Mediator die Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen heraus. Er erfragt Gefühle und Interessen hinter den Positionen, Bedürfnisse und konkrete Wünsche aneinander.

 

Gemeinsamkeiten werden herausgefiltert und eine gemeinsame Wunschliste festgehalten.

4. Phase

Abschluss-vereinbarung

Die Lösungsfindung schließt sich in der vierten Phase der Mediation an. Nach einem Brainstorming werden die Wünsche priorisiert und geclustert. In der freien Ideensammlung wird ressourcenorientiert nach möglichst vielen und vielseitigen Lösungen mit Nutzen für beide Seiten gesucht. Geeignete Ideen werden gemeinsam ausgewählt, weiterentwickelt und verhandelt.

 

Im Memorandum werden anschließend die konkreten Maßnahmen formuliert und deren Umsetzung geplant.

 

Wichtig ist, dass alle Parteien zustimmen und die gemeinsam erarbeitete Lösung gemeinsam tragen.

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© Rechtsanwältin Tina Vieweber

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